Was sind meine Pflichten in der Buchhaltung?
Seit dem Geschäftsjahr 2015 muss das neue Schweizer Rechnungslegungsrecht angewendet werden. Es regelt die Buchführung und Rechnungslegung sämtlicher Gesellschaftsformen. Die Regeln sind rechtsformneutral. Dafür kommen je nach Grösse der Gesellschaft andere Vorschriften zum Tragen, wobei es deutliche Unterschiede gibt. Es lohnt sich zu wissen, was im konkreten Fall Pflicht und was lediglich Kür ist. Schliesslich soll man auch in der Buchhaltung weder zu wenig noch zu viel machen. Die nachfolgenden Tabellen geben einen guten Überblick.
Einzelfirmen, Personengesellschaften, Stiftungen, Vereine ohne HR-Eintrag und Revisionsstellenpflicht (Umsatz bis CHF 100’000) |
Buchführung über Einnahmen und Ausgaben
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Einzelfirmen, Personengesellschaften, Stiftungen, Vereine ohne HR-Eintrag und Revisionsstellenpflicht (Umsatz bis CHF 500’000) |
Buchführung über Einnahmen und Ausgaben + Darstellung der Vermögenslage
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Alle Gesellschaften bis
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Alle Gesellschaften über
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Publikumsgesellschaften, Genossenschaften mit mehr als 2’000 Genossenschaftern, Stiftungen mit Ordentlicher Revision |
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Festzuhalten ist, dass die Grundsätze der ordentlichen Buchführung gemäss OR 957a Abs. 2 ausdrücklich in jedem Fall anwendbar sind. D.h. auch bei einer sogenannten „Milchbüechlirechnung“ müssen die Geschäftsvorfälle vollständig, wahrheitsgetreu, klar und systematisch mit Belegnachweis (überprüfbar) erfasst werden. Zudem enthalten andere Gesetze wie z.B. das Mehrwertsteuergesetz ebenfalls Regeln zur Buchführung, die unter Umständen einzuhalten sind.