Wann gilt man als selbständig erwerbstätig?

In der Schweiz sind die AHV Ausgleichskassen für die Beurteilung, ob jemand als selbständig erwerbstätig gilt, zuständig. Diese haben denn auch klare Richtlinien erlassen, was uns die Möglichkeit gibt, diesen Fall mit den Schweizer Massstäben zu betrachten.

Selbständig erwerbend im Sinne der AHV ist, wer die folgenden wichtigsten Voraussetzungen erfüllt:

  • unter eigenem Namen
  • auf eigene Rechnung
  • in unabhängiger Stellung
  • auf eigenes wirtschaftliches Risiko

Selbständige sind im Gegensatz zu Angestellten nicht obligatorisch gegen Unfall und Krankheit versichert. Entweder müssen sie selbst eine Versicherung dafür abschliessen, oder aber den Erwerbsausfall aus dem Ersparten bezahlen. Ebenfalls gibt es keine obligatorische Versicherung in der 2.ten Säule (Pensionskasse). Selbständige können dafür einen höheren Betrag als Angestellte in die 3.te Säule einzahlen. Die AHV Beiträge berechnen sich je nach Höhe des Erwerbseinkommens und müssen vom selbständig Erwerbstätigen vollumfänglich selbst getragen werden. Dafür müssen sie keine Beiträge an die Arbeitslosenkasse bezahlen, haben aber auch keinen Anspruch auf Taggelder bei Arbeitslosigkeit.

Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge an die Sozialversicherungen. Bei ausländischen Arbeitnehmern ohne Niederlassungsbewilligung kommt noch die Pflicht dazu, die Quellensteuern einzubehalten und dem Steueramt abzuführen. Wird ein selbständig Erwerbstätiger nun plötzlich als Angestellter eingestuft, führt das zu hohen Kosten für den Arbeitgeber, der nun sämtliche obligatorischen Versicherungen noch nachholen und für die Kosten selbst aufkommen muss.

Es lohnt sich in jedem Fall, die Frage der Selbständigkeit genau abzuklären. Zu gravierend sind die Konsequenzen einer Falscheinschätzung. Im Zweifelsfalle sollte man immer vorgängig die Einschätzung der AHV Ausgleichskasse einholen. Fehlt diese, ist der Mitarbeiter vorsichtshalber als Angestellter zu betrachten.